Symbol Erklärung | Gesetzliche Bestimmungen

 

Waffenerwerbschein Waffenerwerbsschein
diese Waffen erfordern einen Waffenerwerbsschein
WG Art.8, es sind dies:
- Faustfeuerwaffen (Pistolen & Revolver)
- halbautomatische Gewehre (z.B. Stgw90)
- Unterhebelrepetierer (LeverAction)
- Vorderschaftrepetierer (PumpAction)
- Scharfschützengewehre
- mehrschüssige VorderladerRevolver

Antrag download  Antragsformular für Strafregisterauszug

Gesuch download  Gesuch für Waffenerwerbsschein

Mit einem Waffenerwerbsschein kann erworben werden (Bezeichnung):
1-3 Feuerwaffen und/oder wesentliche(s) Waffenbestandteil(e)

schriftlicher Vertrag

schriftlicher Vertrag
diese Waffen können gegen einen schriftlichen Vertrag erworben werden, Rückmeldung an Kantonspolizei Zürich.
WG Art.10 und 11, es sind dies:
- einschüssige und mehrläufige Gewehre
- Repetiergewehre für Jagd und Schiesssport
- Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern
Munition Munition
und Munitionsbestandteile sind Buchführungspflichtig.
Der Käufer muss sich ausweisen mit gültigem Strafregisterauszug oder Waffenerwerbschein und einem amtlichen Ausweis.

Unterschriftliche Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäss
WG Art.8 Abs.2 bestehen, und der Käufer einen Waffenerwerbschein erhalten würde.

Ausfuhr nur mit Bewilligung der Direktion der Eidg. Militärverwaltung, Kontrollstelle für den Handel mit Kriegsmaterial, 3003 Bern, gestattet.

Schiesspulver darf nicht zum Sprengen verwendet werden!
Giftklasse T Giftklasse T giftig
Besondere Pflichten bei der Abgabe von Chemikalien
ChemV Art.80 Abs.3, SR 813.11
Bei der Abgabe von Stoffen und Zubereitung, die als giftig, explosionsgefährlich oder ätzend mit dem R-Satz R35 gekenntzeichnet sind, sowie von Zubereitungen, die der Selbstverteidigung dienen, müssen die Personalien und der Verwendungszweck erfasst werden, wenn kein Sicherheitsdatenblatt abgegeben werden muss.
frei verkäuflich Frei verkäuflich an Personen ab 18 Jahren mit Strafregisterauszug.
Untersteht dem Waffentrageverbot.
   
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gesetzliche Grundlagen:
Gesetz download Waffengesetz (WG)
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition 514.54
Verordnung download Waffenverordnung (WV)
Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition 514.541
Hmv download Hilfsmittelverzeichnis
Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen
und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen 27.132 d
   
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