Symbol Erklärung | Gesetzliche Bestimmungen
|
|
Waffenerwerbsschein diese Waffen erfordern einen Waffenerwerbsschein WG Art.8, es sind dies: - Faustfeuerwaffen (Pistolen & Revolver) - halbautomatische Gewehre (z.B. Stgw90) - Unterhebelrepetierer (LeverAction) - Vorderschaftrepetierer (PumpAction) - Scharfschützengewehre - mehrschüssige VorderladerRevolver Antragsformular für Strafregisterauszug Gesuch für Waffenerwerbsschein Mit einem Waffenerwerbsschein kann erworben werden (Bezeichnung): 1-3 Feuerwaffen und/oder wesentliche(s) Waffenbestandteil(e) |
|
schriftlicher Vertrag diese Waffen können gegen einen schriftlichen Vertrag erworben werden, Rückmeldung an Kantonspolizei Zürich. WG Art.10 und 11, es sind dies: - einschüssige und mehrläufige Gewehre - Repetiergewehre für Jagd und Schiesssport - Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern |
|
Munition und Munitionsbestandteile sind Buchführungspflichtig. Der Käufer muss sich ausweisen mit gültigem Strafregisterauszug oder Waffenerwerbschein und einem amtlichen Ausweis. Unterschriftliche Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäss WG Art.8 Abs.2 bestehen, und der Käufer einen Waffenerwerbschein erhalten würde. Ausfuhr nur mit Bewilligung der Direktion der Eidg. Militärverwaltung, Kontrollstelle für den Handel mit Kriegsmaterial, 3003 Bern, gestattet. Schiesspulver darf nicht zum Sprengen verwendet werden! |
|
Giftklasse T giftig Besondere Pflichten bei der Abgabe von Chemikalien ChemV Art.80 Abs.3, SR 813.11 Bei der Abgabe von Stoffen und Zubereitung, die als giftig, explosionsgefährlich oder ätzend mit dem R-Satz R35 gekenntzeichnet sind, sowie von Zubereitungen, die der Selbstverteidigung dienen, müssen die Personalien und der Verwendungszweck erfasst werden, wenn kein Sicherheitsdatenblatt abgegeben werden muss. |
|
Frei verkäuflich an Personen ab 18 Jahren mit Strafregisterauszug. Untersteht dem Waffentrageverbot. |
|
Foto weitere Fotos zum Artikel |
|
Info nähere Informationen zum Artikel |
|
gesetzliche Grundlagen: | |
Waffengesetz (WG) Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition 514.54 |
|
Waffenverordnung (WV) Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition 514.541 |
|
Hilfsmittelverzeichnis Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen 27.132 d |
|
zu dieser webSite: | |
- optimiert für eine BildschirmAuflösung 800x600 - Kontakt webMaster |
|
Copyright 2007 | Alle Rechte Vorbehalten | waffenbuerchler.ch |